Ja. Übungsfahrten mit Begleitung sind sicher, weil sie an klare Regeln gebunden sind. Du fährst nie einfach drauflos, sondern erst, wenn die Fahrschule dich eingewiesen hat und die Führerscheinstelle grünes Licht gibt. Das Ganze ist als Modellversuch für vier Jahre geplant – begleitet, kontrolliert und mit fester Aufsicht durch deine Fahrschule.
Warum das Üben mit Begleitung sicher ist
Hinter den Übungsfahrten steht ein durchdachtes System. Du sammelst zusätzliche Fahrpraxis, aber immer als Ergänzung zur Fahrschule – nie als Ersatz. Deine Fahrschule bleibt von Anfang bis Ende dein fester Ansprechpartner.
Der Sinn dahinter: Je mehr echte Kilometer du fährst, desto ruhiger gehst du in die Prüfung. Übungsfahrten geben dir genau diese Kilometer – ohne dass du dabei allein gelassen wirst. Und wenn etwas unklar ist, fragst du einfach deinen Fahrlehrer.
Welche Voraussetzungen deine Begleitperson erfüllen muss
Nicht jeder darf neben dir sitzen. Deine Begleitperson – meistens Mutter oder Vater – muss strenge Bedingungen erfüllen. Genau das macht das Ganze sicher.
- Seit mindestens 7 Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B
- Höchstens 1 Punkt in Flensburg und kein Fahrverbot in den letzten drei Jahren
- 0,0 Promille während der ganzen Fahrt – ohne Ausnahme
- Ein enges persönliches Verhältnis zu dir, zum Beispiel als Elternteil
- Vorher die gemeinsame Einweisung in der Fahrschule mitgemacht
Bis zu zwei Personen kannst du festlegen, aber es sitzt immer nur eine neben dir. So weißt du genau, wer gerade Verantwortung trägt.
So läuft das begleitete Üben Schritt für Schritt
Bevor du losfährst, musst du selbst einiges nachweisen. Erst dann startet die Übungsphase – und auch die ist klar getaktet.
- Zuerst bestehst du die Theorieprüfung und machst 6 Fahrstunden in der Fahrschule
- Danach folgt eine Einweisung mit dir und deiner Begleitperson gemeinsam
- Du beantragst die Genehmigung bei der Führerscheinstelle – bei erfüllten Voraussetzungen bekommst du sie
- Am Auto ist vorn und hinten ein L-Schild mit „Übungsfahrt“ Pflicht
- Nach 500 bis 600 Kilometern kommt eine Beobachtungsfahrt mit deinem Fahrlehrer
- Anschließend fährst du mindestens 6 weitere Fahrstunden in der Fahrschule
- Nach rund 1.000 Kilometern geht es zurück zur Abschlussphase
Erst wenn dein Fahrlehrer dich für bereit hält, meldet er dich zur Prüfung an. Die Kontrolle liegt also nie nur bei dir und deiner Begleitperson.
Was bei den Übungsfahrten für zusätzliche Sicherheit sorgt
Ein paar Dinge sind Pflicht, damit unterwegs nichts schiefgeht. Sie schützen dich und alle anderen im Verkehr.
Erstens braucht ihr einen speziellen Versicherungsschutz, der die Übungsfahrten ausdrücklich abdeckt. Zweitens gilt für dich am Steuer dieselbe 0,0-Promille-Grenze wie für jeden Fahranfänger. Drittens führst du einen Nachweis über alle Fahrten und bewahrst ihn drei Jahre auf.
Und auf die Autobahn? Die ist erlaubt – aber erst nach der Beobachtungsfahrt und nachdem du sie mit deinem Fahrlehrer geübt hast. So fährst du keine Strecke, die du noch gar nicht kennst.
Für Eltern: Was das begleitete Fahren so verlässlich macht
Als Begleitperson trägst du keine Fahrlehrer-Rolle. Du sitzt daneben, behältst den Verkehr im Blick und gibst bei Bedarf kurze Hinweise. Die eigentliche Ausbildung bleibt bei den Profis.
Wichtig zu wissen: Die Übungsfahrten ersetzen keine einzige Fahrstunde. Sie kommen obendrauf – als zusätzliche Übung unter klaren Bedingungen. Dein Kind wird also nicht früher allein gelassen, sondern bekommt mehr Praxis.
Unser Tipp: Übungsfahrten mit Begleitung sind eine echte Chance, entspannt Kilometer zu sammeln – aber nur, wenn ihr euch an die Regeln haltet. Prüft vorher, ob deine Begleitperson alle Bedingungen erfüllt, klärt den Versicherungsschutz und nehmt die Beobachtungsfahrt ernst. Denk dran: Der Modellversuch ist für 2027 geplant, aber noch nicht endgültig beschlossen.
