Ja, aber nur unter klaren Regeln. Seit 2027 gibt es das Pilotprojekt „Übungsfahrten mit Begleitung“. Damit darfst du schon während deiner Ausbildung mit Mutter, Vater oder einer anderen vertrauten Person Auto fahren. Wichtig: Das ist eine Ergänzung zur Fahrschule – kein Ersatz. Und es ist auf vier Jahre befristet.
Was sind Übungsfahrten mit Begleitung?
Du sammelst zusätzliche Fahrpraxis im echten Alltag, neben deinen normalen Fahrstunden. Deine Begleitperson sitzt auf dem Beifahrersitz, behält den Verkehr im Blick und gibt dir bei Bedarf kurze Hinweise. Sie achtet darauf, dass du dich an die Verkehrsregeln hältst – aber sie ist kein Fahrlehrer und darf dir auch keine Ausbildung im klassischen Sinn geben.
Deshalb gilt: Die Übungsfahrten kommen on top. Sie ersetzen keine einzige Fahrstunde in der Fahrschule. Stell es dir wie das Trainingslager neben dem regulären Training vor – mehr Kilometer, mehr Routine, aber dein Trainer bleibt der Fahrlehrer.
Warum es dieses Pilotprojekt überhaupt gibt
Die Idee dahinter ist einfach: Wer mehr Kilometer unter realen Bedingungen fährt, sammelt mehr Routine und fährt am Ende sicherer. Genau das soll der Modellversuch über vier Jahre zeigen. Danach wird ausgewertet, ob das Projekt fortgeführt wird.
Für dich heißt das zweierlei. Erstens: Du kannst die Chance jetzt nutzen, solange es sie gibt. Zweitens: Verlass dich nicht darauf, dass es dieses Recht in ein paar Jahren noch gibt – es ist bewusst befristet und kein Dauerrecht.
Welche Voraussetzungen brauchst du für Übungsfahrten?
Bevor du losfahren darfst, müssen vier Dinge erledigt sein:
- Du hast die Theorieprüfung bestanden.
- Du hast mindestens sechs Fahrstunden in der Fahrschule absolviert.
- Du warst mit deiner Begleitperson zur gemeinsamen Einweisung beim Fahrlehrer – eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
- Du hast die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt und bekommen.
Die Genehmigung ist reine Formsache, kein Auswahlverfahren: Erfüllst du die Voraussetzungen, bekommst du sie. Sie gilt höchstens zwölf Monate und erlischt automatisch, sobald du deinen Führerschein in der Hand hältst. Erst wenn alles steht, geht es auf die Straße.
Wer darf deine Begleitperson sein?
Nicht jeder darf mitfahren. Deine Begleitperson muss in einem engen persönlichen Verhältnis zu dir stehen – meistens ist das ein Elternteil. Dazu kommen harte Bedingungen:
- Mindestens sieben Jahre ununterbrochen den Führerschein der Klasse B.
- Maximal einen Punkt im Fahreignungsregister.
- Kein Fahrverbot in den letzten drei Jahren.
- 0,0 Promille während jeder Übungsfahrt.
- Die Begleitung ist unentgeltlich – niemand verdient daran.
Festlegen kannst du bis zu zwei Personen, zum Beispiel Mutter und Vater. Am Steuer sitzt aber immer nur eine davon neben dir. So bleibst du flexibel, wenn einer mal keine Zeit hat.
Welche Rolle hat deine Begleitperson während der Fahrt?
Gut zu wissen, damit es zu Hause keine Missverständnisse gibt: Deine Begleitperson ist Beifahrer mit besonderer Aufgabe, aber kein Ausbilder. Sie soll die Verkehrssituation im Blick behalten, bei Bedarf kurze Hinweise geben und darauf achten, dass die Regeln eingehalten werden.
Sie greift also nicht ständig ein und hält auch keine Lehrstunde ab. Am besten besprecht ihr vorher, wie ihr miteinander umgeht: ruhig ansagen statt erschrecken, vorausschauend hinweisen statt im letzten Moment kommandieren. Genau für dieses Zusammenspiel ist die gemeinsame Einweisung in der Fahrschule da.
Wie läuft die Übungsphase ab?
Der Ablauf ist klar geregelt und immer von der Fahrschule begleitet:
- Euer Auto bekommt vorne und hinten ein L-Schild mit der Aufschrift „Übungsfahrt“.
- Nach 500 bis 600 Kilometern kommt die Pflicht-Beobachtungsfahrt: Fahrlehrer, du und deine Begleitperson fahren 45 Minuten gemeinsam, danach gibt es Feedback.
- Nach der Beobachtungsfahrt absolvierst du mindestens sechs weitere Fahrstunden in der Fahrschule – inklusive Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Nacht.
- Über Land, Autobahn und Nacht bleiben übrigens vorgeschrieben – nur die feste Mindeststundenzahl dafür ist weggefallen.
- Autobahn mit deiner Begleitperson ist erst erlaubt, nachdem die Beobachtungsfahrt und die Autobahnfahrten mit dem Fahrlehrer gelaufen sind.
- Nach mindestens 1.000 Kilometern geht es zurück in die Fahrschule. Dein Fahrlehrer entscheidet, was noch fehlt, bis du prüfungsreif bist.
Einen Nachweis über alle Fahrten führst du selbst und bewahrst ihn drei Jahre auf. Außerdem ist ein spezieller Versicherungsschutz Pflicht, der genau diese Übungsfahrten abdeckt – das regelt ihr am besten gemeinsam mit der Fahrschule.
Was bringt dir das – und was nicht?
Der Vorteil liegt auf der Hand: Du sammelst echte Kilometer im Alltag, gewinnst Routine und Gelassenheit, und das ohne Fahrstunden-Gebühr für jede einzelne Übungsfahrt. Gerade Einparken, längere Strecken und entspanntes Fahren in vertrauter Umgebung lassen sich so gut festigen.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Du übst sonntags mit deinem Vater eine ruhige Runde durch den Ort, parkst zehnmal hintereinander ein und fährst dieselbe Kreuzung immer wieder an, bis sie sitzt. Solche Wiederholungen wären in einzeln bezahlten Fahrstunden teuer.
Die Grenze ist genauso klar: Prüfungsrelevante Inhalte und die Feststellung deiner Prüfungsreife bleiben Sache der Fahrschule. Deine Begleitperson kann dir keine neuen Fahrmanöver beibringen – dafür ist der Fahrlehrer da. Und denk dran: Das Projekt läuft vier Jahre, danach wird ausgewertet. Es ist kein Dauerrecht.
Unser Tipp
Sprich deine Fahrschule früh an. Sie hilft dir bei Einweisung, Genehmigung und dem speziellen Versicherungsschutz, der Pflicht ist. Nutz die Übungsfahrten als das, was sie sind: günstige Extra-Praxis, die dich sicherer macht – nicht als Abkürzung an der Fahrschule vorbei.
