BF17: Mit 17 den Führerschein machen und bis zum 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
Begleitetes Fahren ab 17 gibt es in Deutschland seit 2005 und es ist ein Erfolgsmodell. Wer mit 17 den Führerschein macht, fährt das erste Jahr nicht allein, sondern mit einer erfahrenen Person neben sich. Genau diese Begleitung senkt nachweislich das Unfallrisiko. Und wer das erste Jahr mit Begleitung fährt, ist danach die sicherste Gruppe von Fahranfängern überhaupt.
Was BF17 genau bedeutet
BF17 ist ein normaler Führerschein der Klasse B, mit einer Besonderheit: Zwischen dem 17. und dem 18. Geburtstag darfst du nur Auto fahren, wenn eine eingetragene Begleitperson mitfährt. Nach dem 18. Geburtstag verfällt diese Einschränkung automatisch. Du brauchst keinen neuen Führerschein, keinen neuen Antrag, nichts.
Die Ausbildung selbst läuft genauso ab wie beim Führerschein mit 18. Du machst die Theorieprüfung, die Fahrstunden und die praktische Prüfung. Der einzige Unterschied: Du darfst früher anfangen und früher fahren.
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
- Mindestalter 17 Jahre für die praktische Prüfung
- Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs, wie bei jedem Führerschein
- Anmeldung in der Fahrschule und Antrag bei der Behörde
- Die Begleitperson muss in den Führerschein eingetragen werden
Anmelden kannst du dich schon mit 16 und einem halben Jahr. So bleibt genug Zeit für Theorie und Fahrstunden, bis du mit 17 die Prüfung ablegst.
Die Begleitperson: Wer darf mitfahren?
Die Begleitperson ist das Herzstück von BF17. Deshalb stellt der Gesetzgeber klare Anforderungen:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B
- Höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister
- Keine schweren Verkehrsverstöße in der Vergangenheit
- 0,0 Promille Alkohol während der Fahrt
Es können bis zu zwei Begleitpersonen eingetragen werden, zum Beispiel Mutter und Vater. Mehr sind gesetzlich nicht erlaubt. Sie müssen nicht mit dir verwandt sein, aber die meisten wählen die Eltern. Die Eintragung passiert bei der Führerscheinstelle, die Fahrschule hilft bei den Formularen.
Die Aufgabe der Begleitperson ist keine Fahrlehrer-Rolle. Sie soll ruhig neben dir sitzen, den Verkehr im Blick behalten und in kritischen Momenten eingreifen. Das erste Jahr mit Begleitung ist eine Verlängerung der Ausbildung, kein Freibrief.
Warum sich das lohnt, zeigen die Unfallzahlen. Fahranfänger mit Begleitetem Fahren sind nachweislich seltener in Unfälle verwickelt als Gleichaltrige ohne Begleitung. Das erste Jahr mit einer erfahrenen Person neben sich macht aus unsicheren Anfängern routinierte Fahrer, bevor sie allein unterwegs sind.
Was BF17 kostet
Die Kosten für die Ausbildung sind dieselben wie beim Führerschein mit 18: Anmeldung, Sehtest, Erste-Hilfe, Theorie, Fahrstunden, Prüfungen. Dazu kommt bei vielen Fahrschulen ein kleiner Aufpreis für die BF17-Eintragung und die zusätzlichen Formalien.
Ob sich das rechnet, hängt von deiner Situation ab. Wer mit 17 ohnehin anfangen will, spart durch BF17 vor allem Zeit. Die Fahrpraxis im ersten Jahr kommt obendrauf, ohne extra Fahrstunden zu kosten.
Die häufigsten Fragen zu BF17
Darf ich mit BF17 allein fahren? Nein. Bis zum 18. Geburtstag ist Fahren ohne eingetragene Begleitperson verboten und teuer. Danach uneingeschränkt.
Muss die Begleitperson neben mir sitzen? Ja, auf dem Beifahrersitz. Nur dort kann sie im Ernstfall eingreifen.
Was passiert mit meinem Führerschein, wenn ich 18 werde? Nichts. Die Einschränkung entfällt von selbst, die Fahrerlaubnis bleibt dieselbe.
Kann ich BF17 auch machen, wenn meine Eltern keinen Führerschein haben? Ja. Die Begleitperson muss nicht mit dir verwandt sein. Es kann auch ein Verwandter, Freund der Familie oder eine andere vertraute Person sein, die die Voraussetzungen erfüllt.
Für wen sich BF17 lohnt
BF17 lohnt sich für alle, die früh mobil sein wollen und eine geeignete Begleitperson haben. Wer mit 17 noch kein Auto braucht und keinen Erwachsenen mit fünf Jahren Fahrpraxis kennt, kann genauso gut mit 18 starten. Beides ist in Ordnung, es gibt kein richtig oder falsch.
Einen Tipp gibt es trotzdem: Wer sich unsicher ist, ob das erste Jahr mit Begleitung etwas für ihn ist, sollte sich mit seinen Eltern zusammensetzen und die Frage gemeinsam beantworten. Denn die Begleitperson fährt das erste Jahr mit, ob sie will oder nicht.
