Stand: September 2026. Führerschein ab 16 gibt es in Deutschland nicht, das ist nur Diskussion. Die Übungsfahrten mit Eltern sind als Modellversuch geplant, aber noch kein geltendes Recht. Was heute gilt, ist das Begleitete Fahren ab 17.
Im Internet kursieren viele Meldungen über den Führerschein mit 16 und das Üben mit den Eltern. Manche klingen, als sei beides schon beschlossen. Deshalb hier der ehrliche Stand, getrennt nach dem, was gilt, und dem, was nur geplant ist. Quellenangaben stehen am Ende.
Führerschein ab 16: reine Diskussion
Einen Führerschein für Pkw ab 16 gibt es in Deutschland aktuell nicht. Es gibt auch keinen beschlossenen Gesetzentwurf dafür. Was es gibt, sind Forderungen und Diskussionen, zum Beispiel von Verbänden, die auf andere Länder verweisen, in denen 16-Jährige Auto fahren dürfen.
Warum das Thema überhaupt immer wieder kommt, hat zwei Gründe. Auf dem Land ist der öffentliche Nahverkehr dünn, und viele Jugendliche sind für Ausbildung oder Freizeit auf ein Fahrzeug angewiesen. Und andere Länder zeigen, dass Fahren mit 16 funktionieren kann, wenn die Ausbildung begleitet ist. Genau diese Begleitung ist in Deutschland aber schon mit dem Begleiteten Fahren ab 17 umgesetzt, und das bleibt der Rahmen, auf den sich Politik und Fahrschulen verständigt haben.
Solange es nur eine Diskussion ist, heißt das für dich: Plane nicht mit einem Führerschein ab 16. Der früheste Einstieg in die Klasse B ist und bleibt das Begleitete Fahren ab 17, das seit 2005 gilt und unverändert Bestand hat.
Was heute schon geht: Begleitetes Fahren ab 17
Das Begleitete Fahren ab 17 ist der einzige Weg, schon vor dem 18. Geburtstag mit dem Auto unterwegs zu sein. Du machst mit 17 die Prüfung und fährst bis 18 nur mit einer eingetragenen Begleitperson, die mindestens 30 Jahre alt ist und seit fünf Jahren den Führerschein besitzt. Nach dem 18. Geburtstag fährst du ohne Einschränkung.
Wer den Führerschein mit 16 erwartet, sollte sich BF17 als die Realität ansehen, die es gibt. Alles dazu steht im Artikel über BF17.
Übungsfahrten mit Eltern: geplant, aber noch nicht in Kraft
Die Übungsfahrten mit einer privaten Begleitperson, oft „Laienausbildung“ genannt, sind der Teil, der am häufigsten falsch dargestellt wird. Der Reformentwurf sieht sie vor, beschlossen ist aber noch nichts. Es handelt sich um einen geplanten Modellversuch, befristet auf vier Jahre.
Wenn er kommt, gelten nach dem Entwurf diese Regeln:
- Du brauchst die bestandene Theorieprüfung
- Dazu mindestens sechs Fahrstunden bei deinem Fahrlehrer
- Eine gemeinsame Einweisung in der Fahrschule, zusammen mit deiner Begleitperson
- Eine Genehmigung von der zuständigen Stelle, gültig maximal zwölf Monate
Deine Begleitperson muss ein enges persönliches Verhältnis zu dir haben, meist ist es die Familie. Sie braucht seit mindestens sieben Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B, höchstens einen Punkt im Register und kein Fahrverbot in den letzten drei Jahren. Sie fährt unentgeltlich und muss während der Fahrt absolut nüchtern sein.
Das Auto wird vorne und hinten als Übungsfahrt gekennzeichnet. Nach 500 bis 600 Kilometern steht eine gemeinsame Beobachtungsfahrt mit dem Fahrlehrer an, danach sind weitere Fahrstunden Pflicht, unter anderem auf Autobahn, Überland und bei Nacht. Nach mindestens 1.000 Kilometern geht es zurück in die Fahrschule zur Abschlussphase. Ein spezieller Versicherungsschutz für die Übungsfahrten ist Pflicht.
Was das Üben mit Eltern bringt
Der große Vorteil ist günstige Praxis. Eine Fahrstunde kostet Geld, eine Runde mit der Begleitperson nicht. Das Können lernt man beim Fahrlehrer, das Routinieren übernimmt man danach mit der Begleitperson. Wer mehr Kilometer gefahren ist, geht gelassener in die Prüfung.
Wichtig bleibt aber: Die Übungsfahrten ersetzen keine Fahrstunden. Sie kommen obendrauf. Die Fahrschule bleibt der Ort, an dem die eigentliche Ausbildung stattfindet.
Häufige Fragen
Wann kommt der Führerschein mit 16? Dafür gibt es keinen Termin und keinen beschlossenen Entwurf. Alles andere ist Spekulation.
Zählen die Übungsfahrten als Fahrstunden? Nein. Sie ergänzen die Ausbildung, die Pflichtfahrten in der Fahrschule bleiben bestehen.
Kann ich sofort loslegen, wenn der Versuch startet? Nein. Du brauchst die bestandene Theorieprüfung, erste Fahrstunden, die Einweisung und die Genehmigung. Und die Fahrschule muss mitmachen.
Gilt der Versuch überall in Deutschland? Er ist als bundesweiter Modellversuch geplant, aber ob und wann er vor Ort startet, hängt auch von den Fahrschulen ab. Frag bei deiner Fahrschule nach.
Was du jetzt tun kannst
Solange der Modellversuch nur geplant ist, gilt die ehrliche Empfehlung: Nicht darauf warten. Frag bei deiner Fahrschule, ob und wann das bei euch vor Ort startet. Plane aber mit dem, was heute sicher gilt. Das ist das Begleitete Fahren ab 17, das dir ein Jahr früher ans Steuer bringt, mit allen Regeln, die du im BF17-Artikel findest.
